Weiterbildungsstipendium: Durchstarten für Berufseinsteiger
Wer in der Abschlussprüfung einer Berufsausbildung ein hervorragendes Ergebnis erreicht, kann als Berufseinsteiger durchstarten: Das Bundesprogramm Weiterbildungsstipendium unterstützt berufliche Talente bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Viele der jungen Ausbildungsbotschafter werden die Berufsausbildung besonders erfolgreich abschließen und haben damit bei einer Bewerbung um das Stipendium gute Chancen.
Bis zu 9.135 Euro für Lehrgangskosten
Eine Berufsausbildung ist eine hervorragende Grundlage für das Berufsleben. Wer nach der Ausbildung noch mehr lernen und mehr erreichen möchte, findet viele Möglichkeiten zur zusätzlichen Qualifizierung. Das Weiterbildungsstipendium im Bundesprogramm Begabtenförderung berufliche Bildung gibt engagierten jungen Fachkräften Unterstützung für die nächsten Schritte in der beruflichen Entwicklung. Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu 9.135 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen abrufen. Zusätzlich ist eine ideelle Förderung im Aufbau. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, etwa zur Fachwirtin, zum Handwerksmeister oder zur Technikerin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel IT-Schulungen oder Intensivsprachkurse. Die Förderung von berufsbegleitenden Studiengängen ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Das Weiterbildungsstipendium gehört zu den großen Stipendienprogrammen in Deutschland. Aktuell sind rund 19.000 junge Menschen aus zahlreichen Berufen in der Förderung. Bis zu 6.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten können jährlich neu aufgenommen werden.
Weiterbildungsstipendium – Wer kann sich bewerben?
Bewerberinnen und Bewerber um ein Weiterbildungsstipendium müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen: Grundlage für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder in einem der bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen. Zweite Voraussetzung ist der Nachweis einer besonderen beruflichen Begabung. Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel die Gesamtnote in der Abschlussprüfung zur Berufsausbildung mit besser als 'gut', das heißt mit einem Notendurchschnitt von 1,9 oder besser oder einem Ergebnis von 87 Punkten oder mehr. Eine weitere Möglichkeit ist die hervorragende Platzierung (Platz 1 bis 3) bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Schließlich kann auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule für eine Bewerbung qualifizieren.
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte unter 25 Jahren. Mit Anrechnungszeiten, etwa einem Freiwilligen Sozialen Jahr, ist die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später möglich. In den dualen Berufsausbildungen engagieren sich 270 teilnehmende Kammern aller Berufsbereiche. Diese wählen aus den Bewerbungen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und betreuen sie während der Förderzeit. Absolventen aus den bundesgesetzlich geregelten Fachberufen im Gesundheitswesen (z.B. in den Pflegeberufen) können sich direkt bei der SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bewerben, die das Programm bundesweit koordiniert. Ausführliche Informationen bietet die Website unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.
- © Marcus Gloger / sbb / Privat/Non-kommerziell – sbb_2F8A0181.jpg